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Allgemeine Geschäftsbedingungen der taktics. GmbH
Stand 03/2011


Wir danken für Ihren Auftrag, den wir unter Verweis auf unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen annehmen.


§ 1 Geltungsbereich
(1.1) Bei Aufträgen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen, ansonsten haben diese keine Gültigkeit

(1.2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


§ 2 Angebot, Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Sofern eine Auftragserteilung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. An die in einem von uns abgegeben Angebot genannten Konditionen und Termine halten wir uns 30 Tage ab Abgabe des Angebotes gebunden. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, gelten Liefer- und Fertigstellungstermine als unverbindlich.

(2.1)  Unser modulares Dienstleistungsangebot umfasst Leistungen unter anderem aus den Bereichen Visualisierung, Fotografie, Programmierung, Internet, Videos, Baustellenwerbung und diverse Printprodukte.

(2.2) Unterschiedliche Systemkonfigurationen und unterschiedliche Internetbrowser können dazu führen, dass ein geliefertes Produkt nicht stets fehlerfrei und ohne Unterbrechungen läuft. Wir erstellen unsere Produkte so, dass diese bei den meist verbreiteten Systemkon-figurationen einsetzbar sind, können aber die Funktion bei Konfigurationsänderungen nicht gewährleisten. Unterschiedliche Hardwarekonstellationen und unterschiedliche Software können zu unterschiedlichen Präsentationsergebnissen des Produktes führen. Dies ist technisch unvermeidbar und stellt ebenso keinen Mangel dar, wie  die Feststellung, dass eine Software nie vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.

(2.3) Ausgelieferte Angebote, Previews und Produkte in Form von Printunterlagen, Beschreibungen, technische Daten und sonstigen Angabe, stellen keine Garantie dar, solange sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.


§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Bilder, Zeichnungen, Layoutentwürfe, Stills etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Soweit wir den Auftrag des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Nutzungsrechte/Urheberrechte

(4.1) Dem Auftraggeber werden je nach Vertragszweck individuell eingeräumte Nutzungsrechte gewährt. Alle Urheberrechte und Eigentumsrechte verbleiben bei uns und können auch zur Eigenwerbung verwendet werden, ohne den Auftraggeber vorher darüber zu informieren.

(4.2) Ist ein Produkt zum Einsatz im Internet bestellt, erhält der Auftraggeber das Recht, das Produkt innerhalb seines Internetauftritts auf dem Server des Auftraggebers bzw. eines vom Auftraggeber beauftragten Dienstleisters bereitzustellen.

(4.3) Ist ein Produkt zum Einsatz im Internet mit Verbleib der Daten auf einem Server von uns bestellt, kann der Auftraggeber das Produkt über einen Link aufrufen. Die Verwendung des Produkts mit Inhalte Dritter oder eine Veränderung des Links bedarf unserer Zustimmung.

(4.4) Wird ein Produkt auf CDs, Sticks, sonstigen Datenträgern oder zur Speicherung auf Festplatte ausgeliefert, ist der Auftraggeber berechtigt, das Produkt auf einem Einzelplatzrechner zu verwenden. Eine Verbreitung über das Netzwerk oder eine Vervielfältigung bedarf unserer Zustimmung.

(4.5) Bei Produkten aus dem Printbereich, wird dem Auftraggeber das Recht zur Verwendung in den vielfältigen Einsatzbereichen der Printmedien eingeräumt.

(4.6) Der jeweils vereinbarte Verwendungszweck, schließt weitere Nutzungsrechte für den Auftraggeber aus. Diese bedürfen unserer Zustimmung.

(4.7) Wir behalten uns stets vor, an von uns erstellten Produkten sichtbare und nicht sichtbare Hinweise zum bestehenden Urheberrecht anzubringen. Diese sind vom Auftraggeber beizubehalten.

(4.8) Eine Veränderung des ausgelieferten Produktes bedarf unserer Zustimmung.

(4.9)
Alle erstellten Grunddaten wie 3D-Modelle jeglicher Art, Texturen, Illustrationen, Konzepte, Texte und Fotogrundlagen bleiben in unserem Eigentum.

§ 5 Auslieferung des Produktes/Prüfungspflicht
Der Auftraggeber hat das ausgelieferte Produkt  innerhalb von zehn Tagen auf Mängel zu prüfen. Zeigt der Auftraggeber einen Mangel nicht innerhalb dieser Frist an, gilt das Produkt als genehmigt und abgenommen. Entsprechendes gilt für verdeckte Mängel, die unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen sind.

(5.1) Die Auslieferung von Produkten erfolgt je nach technischer Möglichkeit auf einer CD/DVD, per Stick, per E-Mail oder über unseren Downloadbereich an den Auftraggeber.

(5.2) Die Installation beim Auftraggeber oder einem von diesem genannten Dritten ist nicht geschuldet.

(5.3) Mit der Nennung des Links zum Serverplatz gilt das Produkt als geliefert.

§ 6 Preise und Zahlung

(6.1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(6.2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnungsstellung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(6.3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Dies gilt auch für Teillieferungen im Rahmen von Abschlagszahlungen.

Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle eines Zahlungsverzuges berechnen wir pro Mahnung eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 25,--.

(6.4) Entgelte für wiederkehrende Leistungen sind monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag (Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.

§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber insoweit nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Lieferzeit

(8.1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(8.2) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(8.3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(8.4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 9 Gefahrenübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen unseres Hoheitsgebietes die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(10.1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

(10.2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(11.1) Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(11.2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber

(11.3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(11.4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(11.5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung

(12.1) Sind wiederkehrende Leistungen vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate. Diese verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

(12.2) Mit Ende des Vertrages nach § 12 (12.1) enden auch die eingeräumten Nutzungsrechte an dem Produkt.

§ 13 Visualisierung

(13.1) Alle benötigten Daten (Baupläne, Grundrisse, Fassadenansichten, Schnitte, Detailpläne, Baubeschreibung, Pläne zur Außengestaltung, vorgesehene Kamerastandorte) werden uns vom Auftraggeber termingerecht in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Der Auftraggeber ist für die vollständige und termingerechte Übergabe aller verfügbaren Daten verantwortlich.

Die vereinbarten Termine zur Abgabe der vorgenannten Unterlagen sind verbindlich.

Zeitliche Verzögerungen bei der Bereitstellung der Unterlagen bzw. unvollständige Unterlagen können zu einer Verschiebung des vereinbarten Abgabetermins führen.

Wir behalten uns für diesen Fall eine Korrektur bzw. ein Rücktritt aus dem geschlossenen Vertrag vor.

(13.2) Der Ablauf einer Visualisierung ist in Phasen aufgeteilt:

(13.2.1) Der Auftraggeber übermittelt die digitalen Daten zum Projekt und informiert uns über Details zum Projekt (Briefing)

(13.2.2.) Modellaufbau mit Materialauswahl und Möbel und Bereitstellung einer 1. Preview.

Dieses 1. Preview enthält noch keine Einbindung von Ausblicken.

(13.2.3.) Kontrolle dieser 1. Preview durch den Auftraggeber und umgehende Übermittlung von Änderungswünschen.

(13.2.4.) Sofern notwendig, kann der Auftraggeber eine 2. und 3. Preview anfordern.

Weitere Änderungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellt und sind in der Regel kostenpflichtig.

(13.2.5.) Nach finaler Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt die Fertigstellung der Visualisierung.

(13.2.6.) Die Visualisierung wird unter anderem als 360° Panoramen (fotobasiert bzw. synthetisch) ausgeführt. Die Wiedergabe erfolgt über einen standardisierten Player, den wir im Design des Auftraggebers zur Verfügung stellen. Abweichungen vom Standardplayer bedürfen eines schriftlichen Auftrages.

(13.2.7.) Zur reibungslosen Wiedergabe der 360° Panoramen sind aufgrund der verwendeten Datenmengen und Technologien, gewisse Systemkonfigurationen Voraussetzung.

Auszugsweise und aufgrund der hohen technischen Volatilität und ohne Anspruch auf Vollständig-/ bzw. Richtigkeit nachfolgend eine kurze Auflistung:

-Betriebssystem ab Windows XP SP2
-Internet Explorer 7.0
-Firefox 3.5
-Apple Macintosh OS X 10.3 ff.
-CPU Intel Pentium, 1.2 GHz,
-1024 MB RAM
-Bildschirmauflösung mit 1024x768 Pixel
-Safari 2.0.3.
-Opera 9.0
-JavaScript
-Flash-Plugin

(13.2.8.) Für den Fall einer Einbindung in die Homepage durch den Auftraggeber selbst, erfolgt der Hinweis auf besondere Anforderungen an den jeweiligen Hostserver.

§ 14 Projekthomepage
Wir erstellen nach Vorgaben des Auftraggebers individuelle Projekthomepages zur Präsentation von Immobilienprojekten. Das entsprechende Design, die Struktur der Projekthomepage sowie die Programmierung für die Verwendung im Internet erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

(14.1)
Die Pflege der Projekthomepage erfolgt ausschließlich durch uns und beinhaltet Änderungen von Texten, Reservierungslisten und Bildern während der Vertragslaufzeit. Der Umfang der Pflege wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Mehraufwendungen werden berechnet. Modifikationen an der Projekthomepage nach Abnahme durch den Auftraggeber, zählen nicht zur Erstellung und Pflege und werden separat nach Aufwand abgerechnet.

(14.2)
Wird im Rahmen der Erstellung einer Projekthomepage die Registrierung einer Domain gewünscht, beantragen wir den Domainnamen –sofern dieser noch frei ist- auf unseren Namen. Die Prüfung hinsichtlich der Rechte Dritter ist Aufgabe des Auftraggebers.

(14.3) Erfolgt das Hosting über uns, werden wir die gewünschten Daten für den Auftraggeber auf einem Webserver zum öffentlichen Aufruf bereitstellen.
(14.4) Für Ausfallzeiten des Servers, welche nicht in unserem Einflussbereich liegen übernehmen wir keine Haftung. Wir gehen davon aus, dass eine Erreichbarkeit des Webserver von durchschnittlich über 90% im Jahr erreicht wird.

(14.5) Sollte die Sicherheit des Netzbetriebes gefährdet sein bzw. drohen schwerwiegende Störungen, können wir die Verbindung zum Server ersatzlos unterbrechen. Dies gilt auch im Falle eines Rückstandes mit monatlich vereinbarten Entgelten um mehr als zwei Monate, bzw. für den Fall des Verzugs der eingeräumten Zahlungsfrist  gemäß § 6 (6.3) um mehr als vier Wochen.

§ 15 Haftung

(15.1) Eine über die gesetzliche Nacherfüllungspflicht hinausgehende Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(15.2) Soweit der Auftraggeber Daten wie Fotos, Videos, Texte, Musik oder Anderes zur Herstellung eines Produktes liefert oder uns mit deren Verwendung oder Beschaffung beauftragt, sichert uns der Auftraggeber zu, dass er zur Verwendung der Daten berechtigt ist. Eine Prüfung der Rechte durch uns ist nicht geschuldet.

(15.3) Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen der Prüfung der vorgelegten Previews auch zu prüfen, ob eventuell Rechte Dritter nicht verletzt sind. Mit Abnahme einer Preview übernimmt der Auftraggeber die Haftung dafür, eventuell notwendige Einverständnisse betroffener Rechteinhaber eingeholt zu haben und stellt uns hierzu von jeglicher Haftung frei.

(15.4) Offensichtliche Rechtsverstöße berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur außerordentlichen Kündigung.


§ 16 Sonstiges

(16.1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(16.2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(16.3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(16.4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(16.5) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können  jederzeit in schriftlicher Form angepasst werden. Die jeweils gültige Fassung wird unter Nennung des Monats/Jahr auf unserer Homepage veröffentlicht.


Stuttgart, März 2011

taktics. GmbH






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